Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1996 - 14 A 2071/94 .A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13821
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1996 - 14 A 2071/94 .A (https://dejure.org/1996,13821)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.1996 - 14 A 2071/94 .A (https://dejure.org/1996,13821)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 14 A 2071/94 .A (https://dejure.org/1996,13821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,13821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Albaner aus dem Kosovo ; Rest-Jugoslawien; Gruppenverfolgung; Asylbewerber; Einberufung zum Dienst ; Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung; Politische Verfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 09.09.1996 - 3 R 111/96

    Asylberechtigung; Asylberechtigter; Anerkennung; Jugoslawien; Politische

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 14 A 6011/96

    Asylanspruch eines albanischen Volkszugehörigen bei politischer Verfolgung im

    - 14 A 2071/94.A -, - 14 A 2387/94.A - und - 14 A 2705/94.A - und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo keine Gruppenverfolgung durch die serbische Staatsmacht wegen ihrer Volkszugehörigkeit droht, sie bei einer Rückkehr in den Kosovo wegen der Stellung eines Asylantrages oder wegen eines längeren Auslandsaufenthalts keine asylerheblichen Repressionen zu befürchten haben und auch die derzeitige Handhabung der Einreise bei der Rückkehr von Asylbewerbern durch die Belgrader Regierung nicht asylrechtlich bedeutsam ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht